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KI-Kennzeichnungspflicht: Was gilt für Privatpersonen?

This article is in German.

KI im Alltag · 7 min read · Updated on 28 Oct 2026 · Facts checked on 28 Oct 2026 (6 sources)

Als Privatperson musst du KI-Bilder oder KI-Texte nach der EU-KI-Verordnung in der Regel nicht kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten, richten sich vor allem an Anbieter von KI-Programmen und an alle, die KI beruflich oder kommerziell einsetzen. Wer allerdings mit seinem Konto in sozialen Netzwerken Geld verdient, fällt nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht mehr unter diese Ausnahme.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Er stützt sich auf die Angaben der Bundesnetzagentur, die in Deutschland zentrale Stelle für die KI-Verordnung ist, und der Verbraucherzentrale. Verbindlich auslegen kann die Verordnung laut Bundesnetzagentur letztlich nur der Gerichtshof der Europäischen Union. In einem konkreten Fall, etwa wenn du ein Gewerbe hast, hilft eine Rechtsberatung.

Was die KI-Verordnung überhaupt ist

Die KI-Verordnung, auf Englisch „AI Act“, ist ein EU-Gesetz mit der Nummer (EU) 2024/1689. Sie ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Ihr Ziel ist laut Bundesnetzagentur, vertrauenswürdige KI zu fördern und Menschen vor Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu schützen. Je größer das Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger die Regeln.

Die Verordnung richtet sich an Unternehmen, Behörden und Organisationen, die KI entwickeln, anbieten oder einsetzen. Die Bundesnetzagentur schreibt ausdrücklich: Die Verordnung gilt nicht für Betreiber, die KI-Systeme nur privat verwenden.

Was genau gekennzeichnet werden muss

Die Kennzeichnungsregeln stehen in Artikel 50 der Verordnung. Die Bundesnetzagentur fasst sie so zusammen:

WerWasPflicht
Anbieter von KI-Chats und ähnlichen SystemenKI, die direkt mit Menschen spricht oder schreibtMenschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI zu tun haben, außer es ist aus dem Zusammenhang offensichtlich
Anbieter von KI, die Texte, Bilder, Ton oder Videos erzeugtkünstlich erzeugte Inhaltemaschinenlesbar markieren, also so, dass Computer die Herkunft erkennen
Betreiber, die Deepfakes erzeugentäuschend echte, künstliche oder veränderte Bilder, Ton- oder Videoaufnahmenoffenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde
Betreiber bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen WerkenDeepfake-Anteile in solchen Werkeneingeschränkt: der Einsatz wird in geeigneter Form offengelegt
Betreiber, die mit KI Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichenzum Beispiel Nachrichtenoffenlegen, außer ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und trägt die Verantwortung
Betreiber von EmotionserkennungKI, die Gefühle analysiertBetroffene informieren

„Betreiber“ meint in der Verordnung Unternehmen, Organisationen und andere, die KI-Systeme in ihre Arbeit einbinden. Wer KI nur privat nutzt, ist nach Angabe der Bundesnetzagentur kein Betreiber im Sinne dieser Pflichten.

Gilt das für mich? Typische Fälle

Die folgende Übersicht beruht auf den Erläuterungen von Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

SituationKennzeichnungspflicht nach KI-Verordnung?
KI-Bild als Geburtstagsgruß in der FamiliengruppeIn der Regel nein, rein private Nutzung
KI-Bild in einem privaten Beitrag in sozialen NetzwerkenLaut Verbraucherzentrale meist nicht unmittelbar betroffen
Beiträge auf einem Konto, mit dem du Geld verdienstLaut Verbraucherzentrale gilt die Ausnahme für private Beiträge dann nicht mehr
KI-Bilder oder -Texte für dein Gewerbe, deinen Shop, deine WerbungBerufliche Nutzung, die Pflichten können greifen
Täuschend echtes Video oder Foto einer echten Person, öffentlich gezeigtBei beruflicher Nutzung offenlegen; unabhängig davon kann es die Rechte der gezeigten Person verletzen (siehe unten)
KI-Text, den du selbst gründlich überarbeitet hastFür Texte zu öffentlichen Themen entfällt die Pflicht laut Verbraucherzentrale, wenn ein Mensch prüft und verantwortet

Ein Graubereich sind Vereine, Ehrenämter oder kleine Nebeneinkünfte. Ob das noch „rein privat“ ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer unsicher ist, fährt mit einer freiwilligen Kennzeichnung gut. Sie schadet nie und schafft Vertrauen.

Andere Regeln gelten trotzdem

Dass dich die KI-Verordnung als Privatperson kaum betrifft, heißt nicht, dass mit KI-Inhalten alles erlaubt ist. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass weitere Transparenzpflichten aus anderem EU-Recht oder deutschem Recht bestehen bleiben. Drei Punkte sind im Alltag besonders wichtig:

  • Persönlichkeitsrechte: Laut Polizei verletzen Deepfakes ohne Erlaubnis der gezeigten Person deren Persönlichkeitsrechte oder können eine Beleidigung darstellen. Das gilt auch für ein „lustiges“ Bild vom Nachbarn.
  • Urheberrecht: Laut Verbraucherzentrale kannst du Urheberrechte verletzen, wenn in einem KI-Ergebnis ein geschütztes Werk noch erkennbar ist.
  • Werbung: Laut Verbraucherzentrale besteht bei Werbung eine Kennzeichnungspflicht, wenn KI-Inhalte Verbraucher täuschen können.

Lies außerdem die Nutzungsbedingungen der Plattform, auf der du veröffentlichst. Sie können eigene Vorgaben zu KI-Inhalten enthalten.

Freiwillig kennzeichnen: so geht's

Auch ohne Pflicht ist ein kurzer Hinweis fair gegenüber den Menschen, die dein Bild sehen. Bewährt haben sich schlichte Formulierungen:

  • „Bild mit KI erstellt“
  • „Mit KI bearbeitet“
  • „Text mit KI-Unterstützung geschrieben, von mir überarbeitet“

Setze den Hinweis gut sichtbar direkt unter das Bild oder in den Beitragstext, nicht versteckt am Ende einer langen Liste von Schlagwörtern.

Was du als Verbraucherin oder Verbraucher davon hast

Die Regeln schützen vor allem dich. Laut Verbraucherzentrale bedeutet das:

  • Wenn du mit einem Chatbot oder einer Telefon-Hotline sprichst, die mit echten Menschen verwechselt werden kann, muss man dir sagen, dass es eine KI ist.
  • Täuschend echte Bilder, Videos und Tonaufnahmen (Deepfakes) müssen offengelegt werden. Laut Verbraucherzentrale betrifft das seit August 2026 Unternehmen. Werbevideos mit Prominenten ohne KI-Hinweis sollten dich skeptisch machen.
  • Werden deine Gefühle per KI analysiert, etwa im Kundenservice, musst du informiert werden.

Vermutest du einen Verstoß, kannst du dich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie ist seit dem 29. Juli 2026 nach dem deutschen Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) zentrale Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Sie nimmt Beschwerden entgegen und leitet sie gegebenenfalls an die zuständige Behörde weiter, in manchen Bereichen etwa an die Finanzaufsicht oder die Landesmedienanstalten.

Eine Warnung gehört dazu: Betrüger halten sich nicht an Kennzeichnungspflichten. Ein fehlender KI-Hinweis beweist nicht, dass ein Bild echt ist. Wie du Fälschungen selbst prüfst, steht in unserem Artikel KI-Bilder erkennen.

Zeitplan der KI-Verordnung

Mit einer Änderungsverordnung, dem sogenannten KI-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744), haben sich am 27. Juli 2026 einige Fristen verschoben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gilt derzeit:

DatumWas gilt
1. August 2024Die Verordnung tritt in Kraft.
2. Februar 2025Verbotene Praktiken gelten, etwa bestimmte Formen der Manipulation oder der Bewertung von Menschen.
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
2. August 2026Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 gelten.
2. Dezember 2026Neu hinzugekommene Verbote gelten, laut Verbraucherzentrale darunter sexualisierte Deepfakes. Bis zu diesem Tag müssen auch Anbieter, deren KI-Programme schon vor August 2026 auf dem Markt waren, ihre Inhalte maschinenlesbar markieren.
2. Dezember 2027Regeln für Hochrisiko-KI, etwa im Personalwesen oder in der Bildung.
2. August 2028Regeln für Hochrisiko-KI in Produkten wie Medizinprodukten.

Die EU-Kommission prüft laut Verbraucherzentrale jährlich, ob Anpassungen nötig sind. Weitere Änderungen sind also möglich. Wir prüfen diesen Artikel deshalb regelmäßig.

Wer KI privat sicher nutzen will, ohne sich in Paragrafen zu verlieren, findet im Privatkurs KI im Alltag eine verständliche Lektion zu Urheberrecht und Kennzeichnung. Einen Überblick über die Alltagsanwendungen gibt unser Artikel KI im Alltag nutzen.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatperson KI-Bilder kennzeichnen?

Nach der KI-Verordnung in der Regel nicht. Laut Bundesnetzagentur gilt die Verordnung nicht für Betreiber, die KI nur privat verwenden. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass private Beiträge in sozialen Netzwerken meist nicht unmittelbar betroffen sind. Eine freiwillige Kennzeichnung ist trotzdem eine gute Idee.

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Anbieter, deren Systeme schon vorher auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung laut Bundesnetzagentur Zeit bis zum 2. Dezember 2026.

Was gilt, wenn ich mit meinem Konto in sozialen Netzwerken Geld verdiene?

Dann fällst du nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht mehr unter die Ausnahme für private Beiträge. Täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen solltest du dann als KI-erzeugt kennzeichnen. Im Zweifel lass dich beraten.

Muss ich KI-Texte kennzeichnen?

Für Privatpersonen in der Regel nicht. Die Pflicht für Texte betrifft vor allem Betreiber, die mit KI Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen. Sie entfällt laut Bundesnetzagentur, wenn ein Mensch den Text redaktionell prüft und die Verantwortung übernimmt.

Wo kann ich mich über fehlende Kennzeichnung beschweren?

Bei der Bundesnetzagentur. Sie ist seit dem 29. Juli 2026 zentrale Beschwerdestelle für die KI-Verordnung und leitet Beschwerden bei Bedarf an die zuständige Behörde weiter.

Quellen

  1. Transparenzpflichten, Bundesnetzagentur
  2. KI-Verordnung: Ziele, Zielgruppen und Zeitplan, Bundesnetzagentur
  3. Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung (29.07.2026), Bundesnetzagentur
  4. AI Act: Was regelt die neue europäische KI-Verordnung?, Verbraucherzentrale
  5. Chat-Bots – Reden mit dem Computer, Verbraucherzentrale
  6. Künstliche Intelligenz: Wenn Deepfakes zu „News“ werden, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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