KI-Kennzeichnungspflicht: Was gilt für Privatpersonen?
Als Privatperson musst du KI-Bilder oder KI-Texte nach der EU-KI-Verordnung in der Regel nicht kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten, richten sich vor allem an Anbieter von KI-Programmen und an alle, die KI beruflich oder kommerziell einsetzen. Wer allerdings mit seinem Konto in sozialen Netzwerken Geld verdient, fällt nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht mehr unter diese Ausnahme.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Er stützt sich auf die Angaben der Bundesnetzagentur, die in Deutschland zentrale Stelle für die KI-Verordnung ist, und der Verbraucherzentrale. Verbindlich auslegen kann die Verordnung laut Bundesnetzagentur letztlich nur der Gerichtshof der Europäischen Union. In einem konkreten Fall, etwa wenn du ein Gewerbe hast, hilft eine Rechtsberatung.
Was die KI-Verordnung überhaupt ist
Die KI-Verordnung, auf Englisch „AI Act“, ist ein EU-Gesetz mit der Nummer (EU) 2024/1689. Sie ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Ihr Ziel ist laut Bundesnetzagentur, vertrauenswürdige KI zu fördern und Menschen vor Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu schützen. Je größer das Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger die Regeln.
Die Verordnung richtet sich an Unternehmen, Behörden und Organisationen, die KI entwickeln, anbieten oder einsetzen. Die Bundesnetzagentur schreibt ausdrücklich: Die Verordnung gilt nicht für Betreiber, die KI-Systeme nur privat verwenden.
Was genau gekennzeichnet werden muss
Die Kennzeichnungsregeln stehen in Artikel 50 der Verordnung. Die Bundesnetzagentur fasst sie so zusammen:
| Wer | Was | Pflicht |
|---|---|---|
| Anbieter von KI-Chats und ähnlichen Systemen | KI, die direkt mit Menschen spricht oder schreibt | Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI zu tun haben, außer es ist aus dem Zusammenhang offensichtlich |
| Anbieter von KI, die Texte, Bilder, Ton oder Videos erzeugt | künstlich erzeugte Inhalte | maschinenlesbar markieren, also so, dass Computer die Herkunft erkennen |
| Betreiber, die Deepfakes erzeugen | täuschend echte, künstliche oder veränderte Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen | offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde |
| Betreiber bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken | Deepfake-Anteile in solchen Werken | eingeschränkt: der Einsatz wird in geeigneter Form offengelegt |
| Betreiber, die mit KI Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen | zum Beispiel Nachrichten | offenlegen, außer ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und trägt die Verantwortung |
| Betreiber von Emotionserkennung | KI, die Gefühle analysiert | Betroffene informieren |
„Betreiber“ meint in der Verordnung Unternehmen, Organisationen und andere, die KI-Systeme in ihre Arbeit einbinden. Wer KI nur privat nutzt, ist nach Angabe der Bundesnetzagentur kein Betreiber im Sinne dieser Pflichten.
Gilt das für mich? Typische Fälle
Die folgende Übersicht beruht auf den Erläuterungen von Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
| Situation | Kennzeichnungspflicht nach KI-Verordnung? |
|---|---|
| KI-Bild als Geburtstagsgruß in der Familiengruppe | In der Regel nein, rein private Nutzung |
| KI-Bild in einem privaten Beitrag in sozialen Netzwerken | Laut Verbraucherzentrale meist nicht unmittelbar betroffen |
| Beiträge auf einem Konto, mit dem du Geld verdienst | Laut Verbraucherzentrale gilt die Ausnahme für private Beiträge dann nicht mehr |
| KI-Bilder oder -Texte für dein Gewerbe, deinen Shop, deine Werbung | Berufliche Nutzung, die Pflichten können greifen |
| Täuschend echtes Video oder Foto einer echten Person, öffentlich gezeigt | Bei beruflicher Nutzung offenlegen; unabhängig davon kann es die Rechte der gezeigten Person verletzen (siehe unten) |
| KI-Text, den du selbst gründlich überarbeitet hast | Für Texte zu öffentlichen Themen entfällt die Pflicht laut Verbraucherzentrale, wenn ein Mensch prüft und verantwortet |
Ein Graubereich sind Vereine, Ehrenämter oder kleine Nebeneinkünfte. Ob das noch „rein privat“ ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer unsicher ist, fährt mit einer freiwilligen Kennzeichnung gut. Sie schadet nie und schafft Vertrauen.
Andere Regeln gelten trotzdem
Dass dich die KI-Verordnung als Privatperson kaum betrifft, heißt nicht, dass mit KI-Inhalten alles erlaubt ist. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass weitere Transparenzpflichten aus anderem EU-Recht oder deutschem Recht bestehen bleiben. Drei Punkte sind im Alltag besonders wichtig:
- Persönlichkeitsrechte: Laut Polizei verletzen Deepfakes ohne Erlaubnis der gezeigten Person deren Persönlichkeitsrechte oder können eine Beleidigung darstellen. Das gilt auch für ein „lustiges“ Bild vom Nachbarn.
- Urheberrecht: Laut Verbraucherzentrale kannst du Urheberrechte verletzen, wenn in einem KI-Ergebnis ein geschütztes Werk noch erkennbar ist.
- Werbung: Laut Verbraucherzentrale besteht bei Werbung eine Kennzeichnungspflicht, wenn KI-Inhalte Verbraucher täuschen können.
Lies außerdem die Nutzungsbedingungen der Plattform, auf der du veröffentlichst. Sie können eigene Vorgaben zu KI-Inhalten enthalten.
Freiwillig kennzeichnen: so geht's
Auch ohne Pflicht ist ein kurzer Hinweis fair gegenüber den Menschen, die dein Bild sehen. Bewährt haben sich schlichte Formulierungen:
- „Bild mit KI erstellt“
- „Mit KI bearbeitet“
- „Text mit KI-Unterstützung geschrieben, von mir überarbeitet“
Setze den Hinweis gut sichtbar direkt unter das Bild oder in den Beitragstext, nicht versteckt am Ende einer langen Liste von Schlagwörtern.
Was du als Verbraucherin oder Verbraucher davon hast
Die Regeln schützen vor allem dich. Laut Verbraucherzentrale bedeutet das:
- Wenn du mit einem Chatbot oder einer Telefon-Hotline sprichst, die mit echten Menschen verwechselt werden kann, muss man dir sagen, dass es eine KI ist.
- Täuschend echte Bilder, Videos und Tonaufnahmen (Deepfakes) müssen offengelegt werden. Laut Verbraucherzentrale betrifft das seit August 2026 Unternehmen. Werbevideos mit Prominenten ohne KI-Hinweis sollten dich skeptisch machen.
- Werden deine Gefühle per KI analysiert, etwa im Kundenservice, musst du informiert werden.
Vermutest du einen Verstoß, kannst du dich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie ist seit dem 29. Juli 2026 nach dem deutschen Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) zentrale Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Sie nimmt Beschwerden entgegen und leitet sie gegebenenfalls an die zuständige Behörde weiter, in manchen Bereichen etwa an die Finanzaufsicht oder die Landesmedienanstalten.
Eine Warnung gehört dazu: Betrüger halten sich nicht an Kennzeichnungspflichten. Ein fehlender KI-Hinweis beweist nicht, dass ein Bild echt ist. Wie du Fälschungen selbst prüfst, steht in unserem Artikel KI-Bilder erkennen.
Zeitplan der KI-Verordnung
Mit einer Änderungsverordnung, dem sogenannten KI-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744), haben sich am 27. Juli 2026 einige Fristen verschoben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gilt derzeit:
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Die Verordnung tritt in Kraft. |
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken gelten, etwa bestimmte Formen der Manipulation oder der Bewertung von Menschen. |
| 2. August 2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. |
| 2. August 2026 | Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 gelten. |
| 2. Dezember 2026 | Neu hinzugekommene Verbote gelten, laut Verbraucherzentrale darunter sexualisierte Deepfakes. Bis zu diesem Tag müssen auch Anbieter, deren KI-Programme schon vor August 2026 auf dem Markt waren, ihre Inhalte maschinenlesbar markieren. |
| 2. Dezember 2027 | Regeln für Hochrisiko-KI, etwa im Personalwesen oder in der Bildung. |
| 2. August 2028 | Regeln für Hochrisiko-KI in Produkten wie Medizinprodukten. |
Die EU-Kommission prüft laut Verbraucherzentrale jährlich, ob Anpassungen nötig sind. Weitere Änderungen sind also möglich. Wir prüfen diesen Artikel deshalb regelmäßig.
Wer KI privat sicher nutzen will, ohne sich in Paragrafen zu verlieren, findet im Privatkurs KI im Alltag eine verständliche Lektion zu Urheberrecht und Kennzeichnung. Einen Überblick über die Alltagsanwendungen gibt unser Artikel KI im Alltag nutzen.
Häufige Fragen
Muss ich als Privatperson KI-Bilder kennzeichnen?
Nach der KI-Verordnung in der Regel nicht. Laut Bundesnetzagentur gilt die Verordnung nicht für Betreiber, die KI nur privat verwenden. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass private Beiträge in sozialen Netzwerken meist nicht unmittelbar betroffen sind. Eine freiwillige Kennzeichnung ist trotzdem eine gute Idee.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Anbieter, deren Systeme schon vorher auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung laut Bundesnetzagentur Zeit bis zum 2. Dezember 2026.
Was gilt, wenn ich mit meinem Konto in sozialen Netzwerken Geld verdiene?
Dann fällst du nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht mehr unter die Ausnahme für private Beiträge. Täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen solltest du dann als KI-erzeugt kennzeichnen. Im Zweifel lass dich beraten.
Muss ich KI-Texte kennzeichnen?
Für Privatpersonen in der Regel nicht. Die Pflicht für Texte betrifft vor allem Betreiber, die mit KI Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen. Sie entfällt laut Bundesnetzagentur, wenn ein Mensch den Text redaktionell prüft und die Verantwortung übernimmt.
Wo kann ich mich über fehlende Kennzeichnung beschweren?
Bei der Bundesnetzagentur. Sie ist seit dem 29. Juli 2026 zentrale Beschwerdestelle für die KI-Verordnung und leitet Beschwerden bei Bedarf an die zuständige Behörde weiter.
Quellen
- Transparenzpflichten, Bundesnetzagentur
- KI-Verordnung: Ziele, Zielgruppen und Zeitplan, Bundesnetzagentur
- Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung (29.07.2026), Bundesnetzagentur
- AI Act: Was regelt die neue europäische KI-Verordnung?, Verbraucherzentrale
- Chat-Bots – Reden mit dem Computer, Verbraucherzentrale
- Künstliche Intelligenz: Wenn Deepfakes zu „News“ werden, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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